In manchen Ländern müssen Motorradfahrer, wie Automobilisten auch, eine Gebühr für die Benützung von gewissen Straßen entrichten. In manchen Fällen ist diese Gebühr niedriger als für Automobilisten, insbesondere für Mautstraßen ist dies der Fall. In anderen Fällen ist die Gebühr jedoch unabhängig vom Typ des Fahrzeugs zu entrichten.
Schweiz
In der Schweiz müssen alle Motorfahrzeuge für die Benützung der Autobahnen eine Gebühr entrichten. Der Betrag ist dabei nicht vom Fahrzeug abhängig. Die Bezahlung erfolgt durch den Kauf eines Stickers, der so genannten Autobahnvignette, welche jeweils für das Ausgabejahr gültig ist. In diesem Zeitraum kann die Autobahn ohne Einschränkungen verwendet werden.
Österreich
In Österreich ist, wie in der Schweiz auch, eine Gebühr für die Benutzung der Autobahn zu entrichten. Auch hier wird diese durch den Kauf eines Stickers getätigt, anders als in der Schweiz sind hier aber auch Sticker für einen kürzeren Zeitraum erhältlich. Der Preis für Autos ist mit der Abgabe für Motorräder identisch.
Neben der Abgabe für Autobahnen ist in Österreich auch eine Abgabe für gewisse Mautstraßen fällig. Diese Gebühr ist in der Regel für jede Benutzung zu entrichten. Hier ist die Gebühr für Motorräder jedoch in den meisten Fällen geringer als die Gebühr für Automobilisten.